Autohaus A&V Zitzmann in Leverkusen

Ist Ihre Hauptuntersuchung bereits abgelaufen? Kommen Sie jetzt schnell zu uns!

Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Wir raten Ihnen grundsätzlich dazu die Fristen einzuhalten um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Gerade wenn die HU abläuft ist es an der Zeit zu handeln. Kommen Sie einfach zu uns. Die Hauptuntersuchung (HU) sowie Abgasuntersuchung (AU) wird bei uns in der Werkstatt durch eine anerkannte Prüforganisation durchgeführt. Der Termin der Prüfung ist nach Absprache recht flexibel möglich.

Unsere Kunden schätzen unseren bequemen Service. Sie kommen einmal vorbei und lassen Ihr Auto bei uns. Wir kümmern uns um alles Notwendige sowie um die amtliche Prüfung. Auf Wunsch führen wir gerne bei dieser Gelegenheit auch andere Leistungen wie z.B. die Inspektion, Reifenservice oder einen Ölwechsel durch.

Wir kümmern uns darum

  • Absolut stressfrei für Sie: Wir kümmern uns um alles!
  • Die Prüfung ist nach Absprache recht flexibel möglich
  • Wenn Mängel bekannt sind, können diese noch vor der amtlichen Prüfung von uns instandgesetzt werden
  • Alle Arbeiten werden bei uns ausschließlich durch qualifiziertes und geschultes Personal durchgeführt

Das beinhaltet eine Hauptuntersuchung (HU) / Abgasuntersuchung (AU)

Im ersten Schritt erfolgt die äußerliche Sichtkontrolle, Prüfung der Scheinwerfer, Windschutzscheibe und Außenspiegel auf Risse oder andere Beschädigungen. Messung der Profiltiefe der Reifen, Überprüfung der Pflichtausstattung Ihres Fahrzeugs: Verbandskasten, die Sicherheitsweste und das Warndreieck.

Anschließend folgt der Blick unter die Motohaube mit Prüfung der Batterie. Sind an Ihrem Fahrzeug Tuningbauteile vorhanden, wird die ABE sowie die ordnungsgemäße Eintragung überprüft. Anschließend erfolgt eine Probefahrt, bei geringer Fahrtgeschwindigkeit. Dabei werden Airbags, ABS, ESP, Stoßdämpfer und Bremsen überprüft.

Danach wird Ihr Fahrzeug auf die Hebebühne gebracht. Hier prüft der Sachverständige Bremsbelege, Achsen, Gelenke, Radaufhängungen, sowie Dichtungen und bestimmte Teile auf Rost. Bei der Abgasuntersuchung (AU) werden neben dem Abgassystem bei neueren Modellen Lambdasonden, Katalysator, Partikelfilter sowie Harnstoff-Reduktionssysteme geprüft. Ebenso erfolgt ein Lichttest sowie der Abgleich der Fahrzeugpapiere. Nach Abgeschlossener Prüfung erhalten Sie eine neue Plakette.

Kosten der Hauptuntersuchung

Die Kosten der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wie z.B.: Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger etc.) Bei einem normalen PKW bis 3,5 t liegt die normale HU bei ca. 70 €, in Kombination mit AU bei ca. 110 – 130 €.

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

Nur ein einziger Werkstattbesuch

Wenn Sie wünschen, führen wir gerne bei dieser Gelegenheit auch andere Services wie z.B. die Jahresinspektion oder einen Ölwechsel durch.

HU-Vorabcheck

Lassen Sie Ihr Fahrzeug von uns auf alle HU-relevanten Kriterien prüfen. So sind Sie auf der sicheren Seite und erleben keine bösen Überraschungen.

Kundenzufriedenheit

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig, deshalb beraten wir Sie umfassend und transparent. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Fragen und Antworten

Alles Wissenswerte zur Hauptuntersuchung (HU)

Wann ist der „TÜV“ abgelaufen

Der HU-Termin gehört meist zu den Terminen, die die meisten Autofahrer nicht ständig vor Augen haben. Grundsätzlich ist der bei einem Neufahrzeug nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre fällig. Den Termin können Sie leicht auf der Plakette am Fahrzeug (am Kfz-Kennzeichen) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) ablesen.

Wie lange darf man den „TÜV“ überziehen?

Eine HU sollte nicht überzogen werden und innerhalb des Monats, der auf der Plakette steht durchgeführt werden. Anderenfalls droht Ihnen ein Verwarngeld, wenn Sie die Frist der Hauptuntersuchung (HU) um mehr als 2 Monate überziehen.

Den Termin können Sie leicht auf der Plakette am Fahrzeug (am Kfz-Kennzeichen) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) ablesen.

Termin verpasst – was jetzt?

Ist der angezeigte Monat auf der Plakette am Fahrzeug (am Kfz-Kennzeichen) verstrichen, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Werden Sie von der Polizei angehalten, kann ein Verwarngeld bzw. Bußgeld anfallen. Die Kosten sind davon abhängig, um wie viele Monate Sie den Termin für die HU überzogen haben.

Ich habe den „TÜV“ überzogen: was kostet das?

Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt:

Mehr als zwei Monate – 15 €

Vier bis acht Monate – 25 €

Mehr als acht Monate – 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, gilt

Bis zu zwei Monate – 15 €

Mehr als zwei und bis zu vier Monate – 25 €

Mehr als vier bis zu acht Monate – 60 € und 1 Punkt in Flensburg

Mehr als acht Monate – 75 € und 1 Punkt in Flensburg

Kommen evtl. noch Extra-Kosten dazu?

Der Prüfer ist verpflichtet ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine „erweiterte HU“, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.“

Kann der überzogene HU-Termin rückdatiert werden?

Eine Rückdatierung ist seit dem Jahr 2012 nicht mehr zulässig. Haben Sie den ursprünglichen Termin zur Hauptuntersuchung überzogen, ist die nächste HU erst wieder nach vollen zwei Jahren nach dem tatsächlichen Prüftermin wieder fällig.

Gibt es Probleme mit der Versicherung, wenn die HU-Frist vorbei ist?

Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden gewesen wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also ­einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.

Wann wird die HU bei Saisonkennzeichen fällig?

Bei Saisonkennzeichen muss die Hauptuntersucheung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.

Braucht Kfz auf Privatgrundstück eine HU?

Ja. Das (angemeldete) Auto muss auch dann innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Prüforganisation. Für die HU ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend.

Was ist, wenn die HU im Ausland fällig wird?

Sie müssen dann nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.

Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.

Das sagt unser Kfz-Meister

Alexander Zitzmann

HU abgelaufen? Das kann teuer werden!
Sollten Sie den HU Termin mehr als 2 Monate überzogen haben, können die Prüfer eine 20% höhere Rechnung ausstellen. Werden Sie von der Polizei mit abgelaufenem TÜV im Straßenverkehr angehalten, droht ein zusätzliches Bußgeld. Hier fallen nach 2 Monaten Überziehung 15 € an, nach 4 Monaten 25 € und bei mehr als 8 Monaten 60 € plus einen Punkt in Flensburg als Bußgeld an. Vermeiden Sie also diese unnötigen Kosten und kommen Sie direkt zu uns.

Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin und wir schauen uns das an.

Tel. 02171 – 399 366

Weitere Leistungen

Kfz Meisterbetrieb, Unfallinstandsetzung, Klimaservice, Autoglas-Reparatur und viele weitere Leistungen.